Code: Jeder Geschaftsfuhrer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
ist die Beratung Dritter über alle Fragen zum Thema Energie, die Planung von Einzel- und Systemmaßnahmen zur energetischen Gestaltung sowie die Bauleitung hierzu.