Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Betrieb zahnärztlicher und ärztlicher medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V, insbesondere im Rahmen der ambulanten vertrags(zahn-)ärztlichen und privat(zahn-)ärztlichen Versorgung.