Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
die Erbringung von Beratungs- und Managementleistungen sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen bzw. Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer öffentlich-rechtlichen Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen sowie der Erwerb, die Entwicklung, Verwaltung, Vermietung und die Veräußerung von Grundbesitz auf eigene Rechnung und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach § 34c GewO bedürften.