Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren Bebauung und deren Vermietung und Verwaltung. Erlaubnispflichtige Geschäfte nach § 34 c Gewerbeordnung sind nicht Gegenstand des Unternehmens.