Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschaftsfuhrer gemeinsam vertreten. (064)
Gegenstand
Der Betrieb einer Webagentur sowie die Erbringung von Service- und Beratungsdienstleistungen. Dies umfasst insbesondere die Konzeption, Gestaltung, Umsetzung und Vermarktung von eigenen Webauftritten und Webauftritten Dritter, die Programmierung von Webanwendungen , die Betreuung von Webauftritten, die Planung, Gestaltung und Durchführung von Marketing-, Kommunikations- und Brandingmaßnahmen aller Art, insbesondere die Erstellung und Durchführung von Vermarktungskonzepten sowie Suchmaschinenwerbung und Suchmaschinenoptimierung.