Handelsregister B des Amtsgerichts Jena
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 510837
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Hainichhöfe Chalets an der Fuchsfarm
GmbH
b)
Bad Langensalza
Geschäftsanschrift:
Lindenbühl 26, 99947 Bad Langensalza
c)
Errichtung, Besitz und Betreibung eines
Premium-Feriendorfes als
Erbbauberechtigter am Standort Fuchsfarm
in Mülverstedt
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Fett, Jürgen, Kammerforst, *XX.XX.1957
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.11.2014.
a)
23.12.2014
Kießling
2
b)
Unstrut-Hainich
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Ihlefelder Straße 31, 99991 Unstrut-Hainich
OT Mülverstedt
b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Fett, Jürgen, Kammerforst, *XX.XX.1957
Bestellt:
Geschäftsführer:
Schill, Carsten, Unstrut-Hainich OT Weberstedt,
*XX.XX.1974
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2021 hat die
Änderung des § 1 (Firma und Sitz) des Gesellschaftsvertrages
beschlossen.
a)
01.04.2021
Blauwitz
Abruf vom 30.03.2024