Ist nur ein director bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere directors bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei directors oder durch einen director gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
als ständiger Vertreter der Zweigniederlassung einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
als ständiger Vertreter der Zweigniederlassung einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a) die Entwicklung, die Herstellung sowie der Vertrieb von pharmazeutischen Substanzen und Präparaten; der Aufbau, der Betrieb, die Steuerung und die Verwaltung von Applikationszentren und Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, die Erbringung von Dienstleistungen; Beantragung, Kauf oder anderweitiger Erwerb von Patenten und Lizenzen sowie Vergabe derselben b) die Verwaltung des eigenen Vermögens