Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
der Erwerb und die Verwaltung von eigenem Vermögen (z.B. Beteiligungen) sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an GmbH & Co. KGs, deren Gegenstand das Halten und Verwalten von Grundbesitz, insbesondere von Wohn- und Gewerbeimmobilien ist.