Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung und Integration von Menschen mit Behinderungen. Die Förderung richtet sich auf die Ausprägungen und den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie damit im Zusammenhang auf die Qualifizierung und Anleitung von Menschen mit Behinderungen. Gegenstand des Unternehmens ist die Einrichtung, Bereitstellung und Unterhaltung entgeltlicher Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 68 Nr. 3 der Abgabenordnung in Verbindung mit den §§ 132 und 133 des SGB IX. Die Firma ist ein Integrationsunternehmen.