Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschaftsfuhrer gemeinsam vertreten. (064)
Gegenstand
der Erwerb und die Übernahme von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie deren langfristige Nutzung durch Vermietung und Verpachtung.