Code: Jeder Geschaftsfuhrer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte vorzunehmen. (021)
der Betrieb eines fachübergreifenden Medizinischen Versorgungszentrums zur Ausübung vertragsärztlicher Tätigkeit und sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.