Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
die Erstellung von Schadengutachten an Kfz, Plausibiltätsprüfungen in Kfz-Haftpflicht-Schadenfällen, Fahrzeugbewertungen, die Erstellung technischer Gutachten, die Durchführung von Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO, Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO