Handelsregister B des Amtsgerichts Jena
Ausdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 503839
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Trommer Bauunternehmung GmbH
b)
Triptis
Geschäftsanschrift:
Bahnhofstraße 2, 07819 Triptis
c)
die Beratung, Planung, Projektentwicklung,
Konstruktion und schlüsselfertige Erstellung
von Industrie-, Mehrzweck-, Gewerbe- und
Bürogebäuden, Bauen im Bestand und
Wohnungsbau als Generalübernehmer, der
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
sowie deren Verkauf.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Trommer, Dietmar, Feucht Ot Moosbach,
*XX.XX.1951
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt:
Geschäftsführer:
Kober, Karl-Heinz, Leipzig, *XX.XX.1955
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.03.2009.
a)
20.04.2009
Weseloh
2
b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Trommer, Dietmar, Feucht Ot Moosbach,
*XX.XX.1951
a)
02.06.2009
Bolze
3
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Gera vom 24.02.2015 (Az. 8 IN 78/15) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Von Amts
wegen eingetragen.
a)
03.03.2015
Bickel
Abruf vom 30.03.2024