Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschaftsfuhrer gemeinsam vertreten. (064)
Gegenstand
ein Maklerpool d.h. die Einbindung von Versicherungsmaklern und Vermittlern zu einer wirtschaftlichen Vereinigung von deutschen Finanz- und Versicherungsmaklern nach § 93 HGB, nach § 34 c der Gewerbeordnung und nach § 84 HGB. Erstellung von Maklerfirmen und Einbindung in die wirtschaftliche Vereinigung deutscher Makler. Vergabe von Verträgen und Vertragsverhandlungen mit Produktpartnern (Versicherungsunternehmen, Banken, Investmenthäusern usw.) für die Makler. Kundenverwaltung / Ausbildung im Zusammenhang der gesetzlichen Vorschriften der EU-Vermittlerrichtlinien und des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den Versicherungsgesellschaften und der IHK.