Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft einzeln und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
ist die Verwaltung des eigenen Vermögens. Die Verwaltung des Vermögens soll erfolgen unter Berücksichtigung der Gemeinnützigkeit der Gesellschafterin.