Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft einzeln.Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
ist Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Bauteilen und Baugruppen/Komponenten.