Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschaftsfuhrer (010)
Gegenstand
Der Kauf, der Verkauf, die Herstellung, die Verwaltung und die Vermietung von Immobilien, die Verwaltung und Nutzung eigenen Kapitalvermögens. Ausgenommen sind die Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c Gewerbeordnung aufgeführt sind.