Handelsregister B des Amtsgerichts Jena
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 500154
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Bau-Ullrich GmbH
b)
Münchenbernsdorf
c)
ist das Durchführen von Bauvorhaben,
Hoch- und Tiefbau unter Einschluß des
Innenausbaus sowie der Sanierung von
Grund und Gebäuden.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Ullrich, Hansdieter, Münchenbernsdorf,
*XX.XX.1951
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 01.12.2005.
a)
13.03.2006
Böttcher-Grewe
b)
Gesellschaftsvertrag Bl.7
SB;
2
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Gera vom 12.11.2010 (Az. 8 IN 748/10) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Von Amts
wegen eingetragen.
a)
22.11.2010
Ortlepp-Felkel
3
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Gera vom 15.12.2010 (Az. 8 IN 748/10) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Die Gesellschaft ist infolge der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen
nach § 65 GmbHG.
a)
21.12.2010
Müller
Abruf vom 30.03.2024