Handelsregister B des Amtsgerichts Jena
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 402969
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
baustudio Wohnungsverwaltungs- und
Immobiliengesellschaft mbH
b)
Bad Tennstedt
c)
der Erwerb, die Verwaltung, die Sanierung
und der Neubau sowie der Verkauf von
Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken
und die Vermietung und Verpachtung von
Immobilien.
51.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Dille, Wolfgang, Bauingenieur, Kirchheiligen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Dille, Volkmar, Diplomökonom, Urleben II
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.10.1993 zuletzt geändert am
20.12.2002
a)
18.11.2005
Taubert
b)
Tag der ersten
Eintragung: 21.01.1994.
Dieses Blatt ist unter
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Bl.
7 SB.
2
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Mühlhausen vom 25.08.2006 (Az. 8 IN 328/06)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Von Amts
wegen eingetragen.
a)
07.09.2006
Bickel
Abruf vom 30.03.2024