Handelsregister B des Amtsgerichts Jena
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 306918
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Fleischerei Schmidt & Sohn GmbH
b)
Schweina
c)
die Wurst- und Fleischproduktion sowie
deren Verkauf, zudem der Handel mit
Wurst- und Fleischwaren und die
Ausrichtung eines Liefer- und Partyservice.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Schmidt, Karl-August, Schweina, *XX.XX.1956
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.09.2005
a)
20.01.2006
Schirrmeister
b)
Tag der ersten
Eintragung: 08.11.2005.
Dieses Blatt ist unter
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Bl.
13ff SB.
2
b)
Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts
wegen eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Erbsengasse 2, 36448 Schweina
b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Schmidt, Karl-August, Schweina, *XX.XX.1956
Bestellt:
Geschäftsführer:
Schmidt, Torsten, Schweina, *XX.XX.1983
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
03.04.2012
Hökelmann
Abruf vom 29.03.2024