Handelsregister B des Amtsgerichts Jena
Ausdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 305620
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Reissig Industrietechnik GmbH
b)
Suhl
c)
Forschung und Entwicklung, Herstellung,
Reparatur und Vertrieb von technischen
Systemen und Produkten, insbesondere
des Maschinenbaus, die Beteiligung an
solchen Unternehmen sowie alle mit
vorstehenden Tätigkeiten, wie auch
Beratungs-, Marketing- und
Managementleistungen, soweit gesetzlich
zulässig, mittelbar und unmittelbar in
Zusammenhang stehenden und damit
erforderlichen Geschäften.
25.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Reißig, Thomas, Suhl, *XX.XX.1966
einzelvertretungsberechtigt;
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 01.11.2000
a)
20.01.2006
Weseloh
b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
7 ff SB;
Tag der ersten
Eintragung: 20.12.2000.
Dieses Blatt ist unter
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2
b)
Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts
wegen eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Meininger Str. 222, 98529 Suhl
a)
15.04.2011
Bickel
3
Kapital von
Amts wegen
berichtigt,
nun:
25.000,00
EUR
a)
18.04.2011
Biernat
4
b)
Berichtigung von Amts wegen zur
Geschäftsanschrift:
Simsonstraße 42, 98529 Suhl
a)
09.02.2021
Schroth
Abruf vom 29.03.2024