Handelsregister B des Amtsgerichts Jena
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 303457
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Rauhut Fenster- und Türenbau GmbH
b)
Suhl
c)
Herstellung und Vertrieb von Fenstern und
Türen aus handelsüblichen Werkstoffen
sowie Brandschutzelemente, Trockenbau,
Tischlereiarbeiten und Altbausanierung.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Rauhut, Peter, Tischler, Suhl
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 06.02.1995 zuletzt geändert am
28.03.1995
a)
01.02.2006
Blaschke
b)
Tag der ersten
Eintragung: 05.04.1995.
Dieses Blatt ist unter
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Bl.
16 ff. SB.
2
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Meiningen vom 14.02.2017 (Az. IN 20/17) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Von Amts
wegen eingetragen.
a)
20.02.2017
Taubert
3
b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Meiningen vom 22.02.2017 (Az.
IN 20/17) aufgehoben worden. Von Amts wegen eingetragen.
a)
15.03.2017
Geilfuß
Abruf vom 29.03.2024