| Gegenstand | erstens: die Durchführung von Arbeiten in den Fachbereichen der folgenden handwerksähnlichen Gewerbe: Holz- und Bautenschutzgewerbe, Fuger (im Hochbau), Bautentrocknungsgewerbe; zweitens: Herstellen und Legen von Estrichen als Unterböden für Beläge, als Nutzböden und Verbundböden unter Verwendung von Bindemitteln, insbesondere von Zement, Anhydrit, Gips, Magnesit und Kunstharz einschließlich der Herstellung von schwimmenden Estrichen; Herstellen und Legen von Industrieböden, insbesondere von Hartstoffestrichen, Magnessiaestrichen, bitumengebundenen oder kunstharzgebundenen Estrichen; Herstellen und Verlegen von Fertigteil-Estrichplatten; Auftragen und Verlegen von Sperrschichten und Dämmschichten aller Art; Auftragen von Kunstharzschichten aller Art, auch als Versiegelung; Herstellen und Anbringen von Sockeln aller Art in Verbindung mit Legen von Estrichen und Verlegen von Belägen; Verlegen von Plattenbelägen und Bahnenbelägen, insbesondere aus Kunststoffen und Textilien; Durchführen von Arbeiten im Fachbereich des Maurerhandwerks, Putz- und Betonarbeiten, Altbausanierung |