| Gegenstand | Betrieb eines Baugeschäfts, Baustoffhandel, Brennstoffhandel und Landhandel. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie ist auch berechtigt, in Kommanditgesellschaften als Komplementär einzutreten. |