Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zum einen die Förderung gemeinnütziger Zwecke durch die Förderung der Jugendhilfe und der Förderung der Erziehung und Bildung sowie zum anderen die Förderung der Mildtätigkeit durch die Unterstützung hilfsbedüftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung. Des Weiteren ist Zweck der Gesellschaft die Beschaffung von Mitteln gem. § 58 Nr. 1 Abgabenordnung zur Förderung der Jugendhilfe und der Erziehung und Bildung sowie zur Förderung der Mildtätigkeit durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.