| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer sind befugt, im Namen dieser Gesellschaft und als Vetreter einer anderen Gesellschaft, an der sich diese Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt, Rechtsgeschäfte vorzunehmen, insbesondere auch beim Abschluß und bei Änderungen des jeweiligen Gesellschaftsvertrages mitzuwirken. |