Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf sowie Vermittlung von Grunstücken und grundstücksgleichen Rechten, Vergabe von notariellen Verkaufs- und Ausbietungsgarantien, Bautätigkeit im eigenen und fremden Namen, sowie Geschäftsführung, Vertretung und Verwaltung an derer Gesellschaften, Beratung in baulichen Fragen aller Art, insbesondere Energieeinsparmöglichkeiten, Erstellung von Thermographien für alle wohnungswirtschaftlichen und gewerblichen Zwecke, Erstellung von Wertschätzungen, Entwicklung und Bau von Energiesparhäusern.