Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als Komplementärin und Geschäftsführerin von Kommanditgesellschaften. Überdies insbesondere die Durchführungen von administrativen Arbeiten für beteiligte Personen- und Kapitalgesellschaften, soweit dieses in deren Gesellschaftsverträgen so bestimmt ist und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Geschäfte.