| Gegenstand | Planung, Errichtung und Ausführung von Bauvorhaben aller Art, Umbauten, Sanierungen und Renovierungen von Gebäuden und Grundstücken, soweit diese Tätigkeiten über die Vorschriften der Handwerks-, Abgaben- und Gewerbeordnung hinaus keiner besonderen behördlichen Erlaubnispflicht unterliegen. Gegenstand des Unternehmens sind weiter die Vermittlung des Abschlusses oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume. |