| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
In Bezug auf Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der M. Beckmann Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, an der die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, darf jeder Geschäftsführer Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter abschließen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB). |