Die Gesellschaft ist enstanden durch Ausgliederung aufgrund des Spaltungsplanes vom 30.08.2005 aus dem Vermögen der Stadt Quickborn - Eigenbetrieb Stadtwerke Quickborn.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung, Telekommunikations- und kommunale Dienstleistungen, die Verwaltung, Bewirtschaftung und Vermietung eigener Liegenschaften, sowie alle seinen Geschäftszweck fördernde Geschäfte.