| Eintragungstext | | Text | Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 03.04.2003 zwischen der Gesellschaft als beherrschte Gesellschaft und der H. Wilhelm Schaumann GmbH in Pinneberg (Amtsgericht Pinneberg, HRB 3434 PI) als beherrschende Gesellschaft, dem die Gesellschafterversammlung beider Gesellschaften am 03.04.2003 zugestimmt hat. Der mit der H. Wilhelm Schaumann GmbH bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 03.12.2014 geändert worden. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 04.12.2014 zugestimmt. |
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