Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Lederwaren sowie alle damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.