Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, die Gründung und die Beteiligung an Unternehmen, sowie die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen. Ferner die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin in als Kommanditgesellschaft geführten Unternehmen sowie die Übernahme der Geschäftsführung solcher Unternehmen.