| Gegenstand | Förderung der Erziehung, Jugend- und Altenhilfe, Unterstützung hilfebedürftiger Personen sowie soziale Maßnahmen in der Gesellschaft allein oder mit anderen Trägern durchzuführen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
Förderung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen aller Altersstufen sowie betroffene Angehörige zu beraten und begleiten;
Einrichtungen für Beschäftigungs- und Arbeitstherapie, die der Eingliederung bzw. Integration von Erwachsenen und Jugendlichen dienen, z.B. im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes;
Angemessene Wohnanlagen für betreuungsbedürftige Personen zu errichten und zu betreiben;
Kindergärten und sonstige Einrichtungen für Jugendliche oder infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesener Erwachsene;
Betrieb mit einer besonderen erzieherischen Betreuung verbundenen Freizeit- und Erholungseinrichtungen sowie -Veranstaltungen;
Erholungs-, Alten-, Altenwohn-, und Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 68 Abgabenordnung. |