| Gegenstand | Steuerberatung im Sinne der §§ 2 und 22 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Steuerberatungsgesetz) vom 16.08.1961, insbesondere die Beratung und Vertretung in Steuerangelegenheiten, Übernahme von Aufträgen zur Organisation und Überwachung von Buchführungen, Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen, sowie wirtschaftsberatende, gutachtliche und treuhänderische Tätigkeit. |