Die Gesellschaft hat einen oder zwei Geschäftsführer.
Sind zwei Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch beide Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Maschinen- und Anlagenbau für die Warmbehandlung sowie die Herstellung und der Vertrieb von Gasbrennern und kompletten Gasfeuerungseinrichtungen, zugehörigen Armaturen sowie Gasgeräten und -öfen für industrieelle und gewerbliche Anlagen und ebenso für Heizungen. Hierzu gehören auch alle damit zusammenhängenden Handelsgeschäfte und Beteiligungen an gleichartigen Unternehmen.