Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung von Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschaft kann zu diesem Zwecke Zweigniederlassungen errichten, Unternehmen des gleichen Unternehmensgegenstandes erwerben, sich an solchen in beliebiger Form beteiligen und auch die Geschäftsführung solcher Unternehmen übernehmen. Desweiteren kann die Gesellschaft auch sonstige Geschäfte, die keiner besonderen Erlaubnis bedürfen, eingehen, soweit sie dem Gesellschaftszweck nicht widersprechen und den wirtschaftlichen Interessen der Gesellschaft dienen.