Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Handel mit sowie der Im- und Export von Waren aller Art und alle damit zusammenhängenden Arbeiten, die keiner Erlaubnispflicht unterliegen.