| Gegenstand | Planung und Konstruktion von Industrieanlagen im In- und Ausland sowie Ausfuhr von Produktionsanlagen, Anlagenteilen und Zubehör einschließlich deren Gestaltung und Aufbau sowie Ersatzteil- und Rohstoffversorgung. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die zur Förderung ihrer Unternehmungen geeignet sind, soweit diese nicht einer behördlichen Erlaubnis bedürfen, sowie alle mit dem Gesellschaftszweck zusammenhängenden oder ihm fördernden Maßnahmen zu treffen. Sie kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen oder diese übernehmen. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. |