| Gegenstand | Dienstleistungen aller Art, die keiner Erlaubnispflicht unterliegen, und zwar insbesondere im touristischen, gastronomischen und gewerblichen Bereich, Projektierungsleistungen und Beratung. Soweit für Dienstleistungen eine Erlaubnispflicht besteht, gehören sie nur zum Gegenstand des Unternehmens, sofern die entsprechtende Erlaubnis vorliegt. |