Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Dienstleistungen aller Art, die keiner Erlaubnispflicht unterliegen, und zwar insbesondere im touristischen, gastronomischen und gewerblichen Bereich, Projektierungsleistungen und Beratung. Soweit für Dienstleistungen eine Erlaubnispflicht besteht, gehören sie nur zum Gegenstand des Unternehmens, sofern die entsprechtende Erlaubnis vorliegt.