HRB 3657 AG Pinneberg · aktuell
Historischer Auszug
Schwingungstechnik-Broneske GmbH
Status: aktuell
Lädt...
Amtsßericht
Pinneböi
Ü
Tausender
|
Hunderter
|
Ze
Vorstand
Grund-
Personlich
haftende
oder
SL
Kapital
Gesellschafter/in
ann
P
a
Geschäftsführer/in
Abwickler/in
Tausender
|
Hunderter
|
Zehner
Rechtsverhältnisse
DC
a)
Schwingungstechnik-Bron&ske100.000,--
|Erwin
Broneske,
GmbH
Maschinenbau-
bp)
Quickborn
Ing..
Quickborn;
c)
Die
Herstellung
und
der
|Karin
Broneske,
Vertrieb
von
Gummi-Metall-
eat
Elementen,
insbesondere
auch
technische
Beratung,
sowie
die
Herstellung
von
Schwingungsdämpfern
jeg-
licher
Art.
Die
Gesell-
schaft
darf
ebenfalls
Ver-
tretungen
übernehmen,
so-
wie
den
Handel
mit
Waren
aller
Art,
exclusive
er-
laubnispflichtiger
Waren.
Die
Gesellschaft
darf
sich
an
Unternehmen
mit
glei-
chem
oder
ähnlichem
Gegen-
stand
direkt
oder
indirekt
beteiligen
oder
solche
Un-
ternehmen
übernehnmen.
Die
Gesellschaft
ist
be-
rechtigt,
in
Kommanditge-
sellschaften
mit
gleichen
oder
ähnlichem
Unternehmens-
gegenstand
als
Komplemen-
tär
einzutreten.
27
Kouaihlau+
HR
R
/A/oN\
Die
Geschäftsführer
Erwin
Broneske
und-Karin
\Broneske
sind
jeweils
alleinvertretungsbersch-
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
am
.03.1994
abgeschlossen
worden.
Die
Gesellschaft
hat
ein
schäftsführer;
die
Ge
oder
mehrere
Ge-
geschäftsführungs="und
vertretungsberechtigt.
Die
Gesellsch
Schäftsführung
abweichend
regeln;
erversammlung
kann
die
Vertre-
tung
und
G
insbesoxdere
kann
sie
Gesamtvertretung
durch
zweir"Geschäftsführer
gemeinschaftlich
oder
urch
einen
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
anordnen
und
Befreiung
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
erteilen.
Zuständig
für
die
Bestellung
und
Anstellung
sowie
für
die
Abberufung
eines
Geschäftsführers
ist
ausschließlich
die
Gesellschafterversamnm-
lung.
Mit
dem
Widerruf
der
Bestellung
endet
ugleich
auch
das
Angestelltenverhältnis
des
abberufenen
Geschäftsführers.
Ausschtießlich
die
Gesellschafterversammlung
kann
für
oder
die
Geschäftsführer
in
ge-
setzlich
zulässigem
Umfange
allgemeine
oder
besondere
Weisun
erteilen,
zu
deren
Ein-
haltung
der
oder
N
nbeschäftsführer
ver-
pflichtet
sind.
Insbesondere
kann
angeordne
werden,
daß
be-
stimmte
Geschäfte
der
vorherig
Einwilligung
der
Gesellschafterversammlung
bedürfen.
tigt
und
sind
von
den
Beschränkungen
des
=
$
181
BGB
befreit.
"der
Eintragung
und
Unterschrift
D)
Bemerkungen
7
a)
17.05.1994
Fortsetzung
Rückseite

Lädt...
Rückseite
von
Blatt
B
3
5
7
g
B.
a
Vorstand
Grund-
Personlich
haftende
Ei
oder
Gesellschafter/in
Prokura
1?
Tag
der
Ei
Stammkapital
Geschäftsführer
/in
j
un
Unterschrift
DM
Abwickler/in
|
b)
Bemerkungen
I
|
mn
7
2
Karin
Broneske
ist
nicht
mehr
Geschäfts-
a)
26.
01.
1996
führerin.
BG
3
jarin
Broneske
ot
RB)
18.
02.
1998
arin
Broneske
geb.
Binder,
uickborn.