| Gegenstand | Die Beteiligung an Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen jeglicher Art, die Zusammenfassung von Beteiligungsunternehmen unter einheitlicher Leitung und der Erwerb, die Bewirtschaftung und Verwaltung sowie die Veräußerung von anderen Vermögensgegenständen jeglicher Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen zu errichten oder zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen oder solche zu verwalten sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft kann auch die Geschäftsführung und Vertretung sowie die Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin in anderen Gesellschaften übernehmen. |