mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines oder mehrerer Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte sowie der Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, für die eine besondere staatliche Erlaubnis nicht erforderlich ist.