Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von Leisten und Bilderrahmen und von Bildern und Kunstgegenständen sowie der Handel mit Waren aller Art, außer erlaubnispflichtigen Waren. Zur Erreichung dieser Zwecke ist die Gesellschaft befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu errichten oder zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.