Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Im- und Export sowie Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere mit Lebensmitteln, Dekorationsartikeln und Produktionsmaschinen, die Produktion von Lebensmitteln sowie die Planung und Errichtung von Industrieanlagen im In- und Ausland. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Geschäfte. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes beteiligen, auch als alleinige Komplementärin. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.