| Gegenstand | Der Im- und Export sowie Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere mit Lebensmitteln, Dekorationsartikeln und Produktionsmaschinen, die Produktion von Lebensmitteln sowie die Planung und Errichtung von Industrieanlagen im In- und Ausland. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Geschäfte. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes beteiligen, auch als alleinige Komplementärin. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. |