| Gegenstand | Die Anlage und die Verwaltung von Vermögen Dritter im eigenen Namen, ausgeschlossen sind Tätigkeiten gemäß § 1 KWG, die Fürsorge für Gläubiger bei Verlustgefahr und Schutzvereinigung gegenüber fremden Staaten und Unternehmungen, die Sanierung und Pfandhalterschaft, die Wirtschaftsberatung.
a) Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume.
b) Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Darlehen,
c) Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, ausländischen Investmentanteilen, sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft. Die publizistische Auswertung wirtschaftlicher Diagnosen und die Unternehmensberatung. Ferner der Handel mit Waren aller Art. |