Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die geschäftsmäßige Erstellung von Baustatiken und Ausführung aller artverwandten Tätigkeiten des Bauingenieurwesens. Neben diesem Gegenstand des Unternehmens werden in einem Umfang, der eine Erlaubnis gem. § 32 KWG nicht erfordert, Finanzanlagegeschäfte, insbesondere Terminanlagegeschäfte und Darlehnsgeschäfte mit Gesellschaften, an denen die Gesellschaft oder deren Gesellschafter beteiligt sind, mit Vermögensverwaltungen der Gesellschaft und den Gesellschaftern selbst durchgeführt, soweit diese Terminanlage- und Darlehnsgeschäfte der Gesellschaft zusätzliche Gewinne erbringen und keiner besonderen Genehmigung bedürfen. Dieser Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich auf Tätigkeiten beschränkt, die mit dem Vermögen der Gesellschafter sowie der Eigenkapitalbildung und der betrieblichen Altersversorgung der Gesellschaft im Zusammenhang stehen.