| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens sind die gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten nach §§ 33,57 Absatz 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten (§ 57 Absatz 4 Nr. 1 StBerG), sind ausgeschlossen. |