| Gegenstand | Die Wahrnehmung der Funktion einer Holdinggesellschaft durch das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland, der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Immobilien und Grundstücken, das Halten von Wertpapieren sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft kann darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, insbesondere Management-, Verwaltungs- und Beratungsleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen erbringen sowie Grundstücke und Immobilien entwickeln, vermieten und verpachten. |